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Mandatsschutzklausel bei noch entschuldbarer Ehrverletzung durch BR-Mitglied

ArbeitsrechtARD 5871/2/2008 Heft 5871 v. 13.6.2008

§ 120 Abs 1 letzer Satz, § 122 Abs 1 Z 5 ArbVG - Ist ein zweifelsfrei als Ehrverletzung zu qualifizierendes Verhalten eines BR-Mitglieds gerade noch entschuldbar, zB in einer emotionalen Ausnahmesituation, so greift die Mandatsschutzklausel. Das Gericht hat daher eine Klage auf Zustimmung zur Entlassung des BR-Mitglieds abzuweisen.

OGH 8. 8. 2007, 9 ObA 77/07z

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