§ 120 Abs 1 letzer Satz, § 122 Abs 1 Z 5 ArbVG - Ist ein zweifelsfrei als Ehrverletzung zu qualifizierendes Verhalten eines BR-Mitglieds gerade noch entschuldbar, zB in einer emotionalen Ausnahmesituation, so greift die Mandatsschutzklausel. Das Gericht hat daher eine Klage auf Zustimmung zur Entlassung des BR-Mitglieds abzuweisen.
OGH 8. 8. 2007, 9 ObA 77/07z