Amtl VerlautbarungNr 68/2008 vom 31. 5. 2008
Mit der 1. Änderung der Satzung 2007 der Salzburger Gebietskrankenkasse werden rückwirkend ab 1. 1. 2008 die Regelungen über die Meldefristen und über den Pflegekostenzuschuss bei Anstaltspflege in einer Krankenanstalt, die nicht über Landesfonds finanziert wird, geändert. Weitere Änderungen betreffen den Ersatz von Transportkosten sowie den Kostenzuschuss zur FSME-Impfung und für festsitzenden Zahnersatz. (www.avsv.at )