LGBl für Tirol 2008/30, ausgegeben am 13. 5. 2008
Änderung der Land- und forstwirtschaftlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Verordnung ua betreffend die anzuwendenden bundesrechtlichen Vorschriften, Grenzwerte für Arbeitsstoffe sowie Schutz vor physikalischen Einwirkungen. Ein neuer Abschnitt 10 enthält Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche.