§ 16 Abs 1 lit g und Abs 3 AlVG - Fliegt eine Arbeitslosengeldbezieherin für 5 Wochen auf die Philippinen, um dort ihre alten und kranken Eltern zu besuchen, die sie seit mehreren Jahren nicht mehr gesehen hat, und ihnen das Kennenlernen ihres mittlerweile 5-jährigen Enkelkindes zu ermöglichen, sind dies berücksichtigungswürdige Gründe, um das Ruhen des Arbeitslosengeldes wegen des Auslandsaufenthaltes nachzusehen.