§ 23 ArbIG, § 9 Abs 3 VStG - Weist die Mitteilung an das Arbeitsinspektorat, mit der ein bestimmter Arbeitnehmer zum verantwortlichen Beauftragten für die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzvorschriften bestellt werden soll, unter der Zustimmungserklärung nicht die Unterschrift des zu bestellenden Arbeitnehmers, sondern jene des Prokuristen der GmbH auf, liegt keine wirksame Bestellung vor und es kommt zu keinem Übergang der Verantwortlichkeit.