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Arbeiter als Vertreter in Abgabenangelegenheiten kein „Winkelschreiber“

Lohnsteuer und AbgabenARD 5868/14/2008 Heft 5868 v. 3.6.2008

§ 83 Abs 1, § 84 Abs 1 BAO - Ist ein Arbeiter, der über keine Befähigung nach dem WTBG oder nach sonstigen berufsrechtlichen Vorschriften verfügt, während des aufrechten Dienstverhältnisses auf dessen Grundlage in Zusammenhang mit einer erteilten Vollmacht berechtigt, als Vertreter seines Dienstherrn in Abgabenangelegenheiten einzuschreiten, ist seine Ablehnung gemäß § 84 Abs 1 BAO rechtswidrig.

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