OLG Wien 10. 5. 2007, 9 Ra 151/06a,
→ außerordentliche Revision zurückgewiesen durch OGH 22. 10. 2007, 9 ObA 124/07m
§ 26 AngG, § 863 ABGB - Eine gesetzlich normierte Pflicht des Arbeitgebers, sich nach dem Verbleib eines Arbeitnehmers bei dessen Nichterscheinen am Arbeitsplatz zu erkundigen oder ihn aufzufordern, seinen Dienst anzutreten, besteht grundsätzlich nicht. Jedoch ist angesichts der typischen Interessenlage das Vorliegen eines vorzeitigen Austritts des Arbeitnehmers im Zweifel und vor allem gerade dann zu verneinen, wenn sich der Arbeitgeber nicht um Aufklärung bemüht hat, wie ein unklares Verhalten des Arbeitnehmers wirklich zu verstehen ist.