§ 15 Abs 3 lit e BAG - Hat ein Lehrling, der bereits in der Vergangenheit mehrmals durch Unpünktlichkeit aufgefallen ist, seinen (genehmigten) Urlaub um 2 Tage eigenmächtig verlängert, berechtigt dies den Arbeitgeber zur vorzeitigen Auflösung des Lehrverhältnisses aus wichtigem Grund.
OLG Wien 27. 11. 2007, 10 Ra 83/07k