Amtl VerlautbarungNr 64/2008 vom 21. 5. 2008
Mit der 1. Änderung der Krankenordnung 2007 der Wiener Gebietskrankenkasse werden va einige Bestimmungen über die e-card (Europäische Krankenversicherungskarte) sowie den Kostenersatz bei Inanspruchnahme eines Wahlarztes überarbeitet; neu eingefügt wird - rückwirkend ab 1. 1. 2008 - eine Regelung über den Nachweis des Jahres-Nettoeinkommens im Zusammenhang mit einem Antrag auf Rezeptgebührenbefreiung. (www.avsv.at )