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Notstandshilfe unter Ausgleichszulagenrichtsatz zulässig

SozialversicherungARD 5866/9/2008 Heft 5866 v. 27.5.2008

VwGH 19. 12. 2007, 2007/08/0288

§ 36 AlVG - Anders als im Pensionsversicherungsrecht kennt das AlVG keine Mindestleistungen, sodass die Notstandshilfe auch unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz liegen kann. Ein Notstandshilfebezieher kann jedoch - sofern die sonstigen Voraussetzungen dafür vorliegen - neben der Notstandshilfe Sozialhilfe in Anspruch nehmen.

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