VwGH 19. 12. 2007, 2007/08/0288
§ 36 AlVG - Anders als im Pensionsversicherungsrecht kennt das AlVG keine Mindestleistungen, sodass die Notstandshilfe auch unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz liegen kann. Ein Notstandshilfebezieher kann jedoch - sofern die sonstigen Voraussetzungen dafür vorliegen - neben der Notstandshilfe Sozialhilfe in Anspruch nehmen.