VwGH 19. 9. 2007, 2006/08/0241
§ 9, § 10 AlVG - Wurde ein Arbeitsloser einer Schulungs-, Umschulungs- oder Eingliederungsmaßnahme zugeteilt, die zur Behebung seiner (hier nicht strittigen) Vermittlungsdefizite erforderlich und ihm auch zumutbar ist, dann hat der Arbeitslose die Verpflichtung, alles zu unterlassen, was den Erfolg der Maßnahme vereiteln könnte, widrigenfalls eine Sperrfrist nach § 10 Abs 1 AlVG verhängt werden kann.