§ 101 ArbVG - Wurde eine Musicaldarstellerin, der im letzten Bühnendienstvertrag noch zwei Rollen mit 5 bzw 4 garantierten Auftritten als Erst- und auch als Zweitbesetzung garantiert waren, von ihrem Arbeitgeber nunmehr in einem anderen Musical als Drittbesetzung mit nur einem garantierten Auftritt im Monat eingeteilt, liegt eine verschlechternde Versetzung vor, die ohne Zustimmung des Betriebsrats unwirksam ist.