Bundesgesetz, mit dem das ASVG, das GSVG, das BSVG, das APG, das B-KUVG und das NVG 1972 geändert werden sollen (SV-Holding-Gesetz)
ME 15. 5. 2008, 196/ME NR 23. GP
1. Neue SV-Holding
Ausgehend von Vorschlägen der Sozialpartner soll mit dem SV-Holding-Gesetz eine Neuausrichtung und Neuorganisation der Sozialversicherung mit 1. 1. 2009 erfolgen. Die weiterhin eigenständig und ergebnisverantwortlich agierenden SV-Träger sollen künftig über eine strategische Holding (Umbau des heutigen HVSVT) mit Zielvorgaben und aktivem Controlling gesteuert werden.