Amtl Verlautbarung Nr 52/2008 vom 30. 4. 2008
Mit der 3. Änderung der Satzung 2007 der Tiroler Gebietskrankenkasse werden va rückwirkend ab 1. 1. 2008 die Regelungen über die Meldefristen, über den Pflegekostenzuschuss bei Anstaltspflege in einer Krankenanstalt, die nicht über Landesfonds finanziert wird, sowie über die Transportkosten geändert; darüber hinaus wird auch der Kostenzuschuss zur FSME-Impfung ab Mai 2008 neu festgelegt. (www.avsv.at )