vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ausländerbeschäftigung - Sommerfremdenverkehr und EURO 2008

Neue VorschriftenARD 5862/2/2008 Heft 5862 v. 6.5.2008

BGBl II 2008/138, ausgegeben am 30. 4. 2008

Mit Verordnung des BMWA wird ein Kontingent in der Höhe von bundesweit insgesamt 5.250 für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften im Sommertourismus festgelegt; deren Beschäftigungsbewilligungen dürfen 25 Wochen nicht überschreiten und nicht nach dem 31. 10. 2008 enden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte