BGBl II 2008/138, ausgegeben am 30. 4. 2008
Mit Verordnung des BMWA wird ein Kontingent in der Höhe von bundesweit insgesamt 5.250 für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften im Sommertourismus festgelegt; deren Beschäftigungsbewilligungen dürfen 25 Wochen nicht überschreiten und nicht nach dem 31. 10. 2008 enden.