§ 15 Abs 2 EStG, § 4 Abs 1 SachbezugsVO - Kommen Außendienstmitarbeiter, die ihre beruflichen Fahrten von zu Hause aus antreten, regelmäßig jeden Montag zu Besprechungen zum Betrieb, so sind diese Fahrten mit dem arbeitgebereigenen Kfz zum Betrieb als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anzusehen. In der Überlassung der Kfz für diese Fahrten ist somit ein Sachbezug der Arbeitnehmer iSd § 15 EStG zu erblicken.