§ 4 Abs 4 ASVG - Wird mit einer Person vertraglich vereinbart, dass sie Produkte des Unternehmens auf Grundlage einer vom Unternehmen zur Verfügung gestellten Kundenliste in Form von Heimvorführungen bei Kunden präsentiert und Vertragsabschlüsse vermittelt, wird sie für die Präsentation vom Unternehmen geschult und werden ihr Warenmuster bis zur vollständigen Bezahlung nur leihweise zur Verfügung gestellt, ist vom Vorliegen eines freien Dienstverhältnisses auszugehen, das eine Pflichtversicherung gemäß § 4 Abs 4 ASVG begründet.