Amtl VerlautbarungNr 45/2008 vom 22. 4. 2008
Mit der 2. Änderung der Satzung 2007 der Wiener Gebietskrankenkasse werden rückwirkend mit 1. 1. 2008 die Meldefristen an die gesetzlichen Änderungen angepasst (Anmeldung vor Dienstantritt) und der Pflegekostenzuschuss bei Anstaltspflege in einer Krankenanstalt, die nicht über Landesfonds finanziert wird, angehoben. (www.avsv.at )