§ 3 Abs 1 Z 3 lit d, § 25 Abs 1 Z 1 lit a, § 32 Z 1 lit a EStG - Wird ein Universitätsassistent unter Entfall der Bezüge nach § 160 BDG dienstfrei gestellt und bezieht er in der Zwischenzeit ein „APART-Stipendium“ von der Österreichischen Akademie der Wissenschaften in Höhe von € 45.107,14 jährlich, so sind die im Rahmen des Stipendiums bezogenen Beträge als - im Veranlagungswege zu erfassende - Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zu qualifizieren.