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UFS: Diversion nach ärztlichem Kunstfehler - keine Werbungskosten

Lohnsteuer und AbgabenARD 5858/11/2008 Heft 5858 v. 18.4.2008

§ 16, § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG - Begeht ein Arzt anlässlich einer Operation einen Kunstfehler (hier: Verabsäumung der Überprüfung des Inhalts einer Injektion vor deren Verabreichung), so sind die Zahlungen des Arztes für eine Diversion nach §§ 198 ff StPO keine Werbungskosten, sondern nichtabzugsfähige Aufwendungen gemäß § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG.

UFS Wien 15. 1. 2008, RV/0977-W/06

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