§ 16, § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG - Begeht ein Arzt anlässlich einer Operation einen Kunstfehler (hier: Verabsäumung der Überprüfung des Inhalts einer Injektion vor deren Verabreichung), so sind die Zahlungen des Arztes für eine Diversion nach §§ 198 ff StPO keine Werbungskosten, sondern nichtabzugsfähige Aufwendungen gemäß § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG.
UFS Wien 15. 1. 2008, RV/0977-W/06