Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Dänemark zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
BGBl III 2008/41, ausgegeben am 11. 4. 2008
Im Verhältnis zum Königreich Dänemark wird die Doppelbesteuerung gegenwärtig noch nach den Bestimmungen des am 23. 10. 1961 in Wien unterzeichneten Abkommens BGBl 1962/126, und eines Protokolls zur Änderung dieses Abkommens vom 29. 10. 1970, BGBl 1972/20, vermieden. Das Abkommen und das Protokoll sind jedoch veraltet und entsprechen nicht mehr den heute international anerkannten Grundsätzen des OECD-Musterabkommens.