Erlass des BMF vom 5. 2. 2008, BMF-010103/0102-VI/2007
Dieser Erlass regelt die sachliche und örtliche Zuständigkeit der Finanzämter ua in Bezug auf die Abgaben vom Einkommen, auf die Umsatzsteuer und auf weitere Abgaben.
Unter der sachlichen Zuständigkeit wird dabei der nach der Art der Sache der Verwaltungsangelegenheit umschriebene Aufgabenbereich einer Behörde verstanden. Die sachliche Zuständigkeit der Finanzämter ist insbesondere im Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz geregelt.