BGBl II 2008/120, ausgegeben am 7. 4. 2008
Der Zuschlag zum Lohn für den Sachbereich der Winterfeiertagsregelung für Bauarbeiter beträgt für die Zuschlagszeiträume 2008/04 bis 2008/11 unverändert für eine Anwartschaftswoche das 1,2-Fache des um 20 % erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns gemäß § 21a Abs 3 und Abs 4 BUAG. Diese Verordnung des BMWA ist mit 1. 4. 2008 in Kraft getreten.