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Bauarbeiter - Winterfeiertagsregelung 2008

Neue VorschriftenARD 5856/1/2008 Heft 5856 v. 11.4.2008

BGBl II 2008/120, ausgegeben am 7. 4. 2008

Der Zuschlag zum Lohn für den Sachbereich der Winterfeiertagsregelung für Bauarbeiter beträgt für die Zuschlagszeiträume 2008/04 bis 2008/11 unverändert für eine Anwartschaftswoche das 1,2-Fache des um 20 % erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns gemäß § 21a Abs 3 und Abs 4 BUAG. Diese Verordnung des BMWA ist mit 1. 4. 2008 in Kraft getreten.

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