DG-Info NÖ GKK, NÖDIS 3/2008
Nach Änderung des BMSVG mit 2008 (BGBl I 2007/102, ARD 5830/1/2008) sind bei der Umsetzung dieser neuen Bestimmungen in die Praxis ua bisher folgende Fragen aufgetaucht:
Einmalzahlungen
Frage: Für Abfertigungsbeiträge aufgrund von Einmalzahlungen (Kündigungsentschädigung, Urlaubsersatzleistung) sowie aufgrund von nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fortgezahltem Entgelt werden seit 2008 die entsprechenden Beitragszeiten auf die Einzahlungsjahre angerechnet. In derartigen Fällen ist auf der Abmeldung als „Ende der Zahlung des MV-Beitrages“ das Ende des Entgeltanspruchs anzuführen. Was ist auf der Abmeldung anzugeben, wenn das Dienstverhältnis bereits am 31. 12. 2007 arbeitsrechtlich beendet wurde, die Pflichtversicherung aber zB aufgrund einer Urlaubsersatzleistung erst im Jahr 2008 endet?