§ 1160 ABGB, § 22 AngG, KV-Metallindustrie - Gewährt ein Kollektivvertrag sowohl bei Arbeitgeber- als auch bei Arbeitnehmer-Kündigung Anspruch auf bezahlte Freizeit zur Postensuche, so stehen bei einer im Interesse des Arbeitgebers liegenden länger währenden Befristung des Arbeitsverhältnisses (hier: 26 Monate) Postensuchtage innerhalb der fiktiven Kündigungsfrist wie bei Arbeitgeber-Kündigung (hier: für 2 Monate) zu.