Zeitpunkt der steuerlichen Erfassung
§ 4 Abs 3 EStG - Kursgewinne bei der Konvertierung von Fremdwährungskrediten sind auch bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern nicht bereits im Konvertierungszeitpunkt, sondern idR erst im Zeitpunkt und im Ausmaß der Tilgung der Fremdwährungsverbindlichkeit steuerlich zu erfassen.