vorheriges Dokument
nächstes Dokument

UFS: Gesetzliche Abfertigung bei Entgelt von dritter Seite

Lohnsteuer und AbgabenARD 5851/11/2008 Heft 5851 v. 21.3.2008

§ 67 Abs 3 EStG - Unter Abfertigung ist die einmalige Entschädigung durch den Arbeitgeber zu verstehen, die an einen Arbeitnehmer bei Auflösung des Dienstverhältnisses aufgrund gesetzlicher Vorschriften zu leisten ist. Bei Berechnung der Abfertigung ist vom Gesamtmonatsentgelt auszugehen, das der Dienstnehmer für seine Arbeitsleistung für den Dienstgeber erhält; dazu gehören auch Bezugsteile die von einem Dritten ausbezahlt werden und diesem Dritten vom Dienstgeber ersetzt werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte