§ 7, § 10 AlVG - Hat ein Arbeitsloser im Vorstellungsgespräch angeben, dass seine Ehefrau schwanger und wegen Komplikationen dienstfrei gestellt sei und ihn aus diesem Grund Betreuungspflichten gegenüber seiner Ehefrau und seiner minderjährigen Tochter treffen, hat das AMS vor Sperre des Arbeitslosengeldes wegen Vereitelung zu prüfen, ob der Arbeitslose aufgrund seiner Betreuungspflichten im Zeitpunkt der Zuweisung der Beschäftigung und auch danach überhaupt verfügbar iSd § 7 AlVG gewesen ist. Bei fehlender Verfügbarkeit steht für diesen Zeitraum kein Arbeitslosengeld zu und die Verhängung einer Sanktion nach § 10 AlVG wäre ausgeschlossen.