§ 5 EFZG, § 9 AngG, § 11 Abs 2 ASVG - Endet ein Dienstverhältnis während des Krankenstandes durch eine einvernehmliche Auflösung, hat der Arbeitnehmer keinen Entgeltfortzahlungsanspruch über das Ende des Dienstverhältnisses hinaus. In Ermangelung eines solchen Anspruchs verlängert sich daher auch nicht das sv-pflichtige Beschäftigungsverhältnis iSd § 11 Abs 2 ASVG.
VwGH 23. 1. 2008, 2006/08/0325