Art 6 Abs 1 ARB 1/80 - Auch wenn ein türkischer Staatsangehöriger als Au-pair-Kraft oder als Student in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats eingereist ist und im Rahmen dieser Bewilligungen ordnungsgemäß Beschäftigungszeiten erworben hat, ist er nicht vom regulären Arbeitsmarkt iSd Art 6 Abs 1 ARB 1/80 ausgeschlossen und kann sich daher auf diese Vorschrift berufen, um eine Erneuerung seiner Arbeitserlaubnis zu erhalten und in den Genuss eines dementsprechenden Aufenthaltsrechts zu kommen.