Verordnungen für Salzburg und Oberösterreich
Für folgende Bundesländer wurden Erhöhungen von Sozialhilferichtsätzen in den LGBl kundgemacht (zu den Sozialhilferichtsätzen der anderen Bundesländer siehe bereits ARD 5834/2/2008 und 5842/2/2008):
Salzburg
Ab 1. 1. 2008 werden die Richtsätze für Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes auf folgende Werte erhöht: