Durch diesen Erlass erfolgt va die Einarbeitung der gesetzlichen Änderungen des Budgetbegleitgesetzes 2007, BGBl I 2007/24, ARD 5774/1/2007, in die UStR 2000 sowie die laufende Wartung der UStR 2000.
Im Folgenden werden die wichtigsten Änderungen kurz dargestellt:
Ist die unentgeltliche Verpflegung durch den Arbeitgeber kein Lohnbestandteil und sind gewichtige betriebliche Gründe dafür gegeben, dass die Essenseinnahme am Arbeitsplatz bzw - zur Aufrechterhaltung eines notwendigen Bereitschaftsdienstes - in dessen Nahbereich erfolgen muss (zB Lift- bzw Seilbahnpersonal; technisches Überwachungspersonal, dessen Dienststelle sich in exponierter Lage befindet; medizinisches Bereitschaftspersonal etc), kann hinsichtlich der kostenlosen Verpflegung von Dienstnehmern durch den Arbeitgeber in Ausnahmefällen ein nicht steuerbarer Vorgang vorliegen (vgl zB EuGH 16. 10. 1997, C-258/95, Fillibeck, ARD 4881/17/97, oder UFS Klagenfurt 12. 6. 2006, RV/0389-K/05, ARD 5701/10/2006). Nach wie vor aufrecht bleibt die Regelung in den UStR, dass jedoch kein Eigenverbrauch vorliegt, wenn der Unternehmer seinen Arbeitnehmern kostenlose Mahlzeiten allein deshalb gewährt, damit sie in der Mittagspause telefonisch erreichbar sind. (Rz 70 UStR; § 1 UStG)