Dr. F. M. Adamovic, Hofrat des OGH i.R.
Redaktionelle Anmerkung zu OGH 9. 5. 2007, 9 ObA 49/07g, ARD 5819/7/2007
Rechtssatz
Es erfolgte die Vermietung der Betriebshalle samt Inventar an den Betriebsübernehmer; die vom Übergeber betriebene Geschäftstätigkeit wird jedenfalls zum Teil (wenn auch mit anderem Schwerpunkt) mit demselben Betriebsinventar am selben Standort von einem erheblichen Teil der bisher tätigen Personen weitergeführt. Die bestehenden Festnetz- und Fax-Nummern werden beibehalten; im Briefkopf des Geschäftspapiers wird ausdrücklich auf das Nachfolgeverhältnis Bezug genommen.