OGH 2. 3. 2007, 9 ObA 78/06w
§ 3 AVRAG - Kündigungen, die ihren tragenden Grund im Betriebsübergang haben, sind gemäß § 879 ABGB nichtig. Der bloße Wechsel von Gesellschaftern der Gesellschaft, die Inhaber des Betriebs ist, stellt keinen Betriebsübergang iSd Betriebsübergangs-RL bzw des § 3 AVRAG dar (vgl OGH 29. 9. 2004, 9 ObA 47/04h, ARD 5562/1/2005).