§ 9, § 21a BUAG - Durch die tageweise Zuschlagsverrechnung ist es nun möglich, Betriebe für den Ersatzurlaubstag, der aus dem Urlaubsverbrauch in Zusammenhang mit einem Samstagfeiertag entsteht, vom Zuschlag zu befreien; diesen übernimmt die BUAK. Die folgende Darstellung gilt für Samstagfeiertage ab dem 8. 12. 2007.
BUAK-Newsletter November 2007