§ 34 Abs 3 EStG - In Hinblick auf das öffentliche Interesse der Gesellschaft an Kindern können Kosten einer medizinisch indizierten In-Vitro-Fertilisation als außergewöhnliche Belastung Berücksichtigung finden, wenn die Fortpflanzungsunfähigkeit nicht freiwillig herbeigeführt wurde.
VwGH 24. 9. 2007, 2005/15/0138