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Maluspflicht bei unbestimmter Wiedereinstellungszusage

SozialversicherungARD 5816/6/2007 Heft 5816 v. 13.11.2007

§ 5b Abs 2 Z 4 AMPFG, § 9 Abs 6 AlVG - Die Zusage eines Dienstgebers an einen gekündigten Dienstnehmer, ihn wieder einzustellen, wenn sich „die Auftragslage verbessert hat“, ist nicht als Wiedereinstellungszusage iSd § 9 Abs 6 AlVG zu verstehen; dafür ist die Angabe eines bestimmten oder bestimmbaren Zeitpunktes erforderlich, an dem der Dienstnehmer seine Arbeit wieder aufnehmen soll.

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