§ 89 Abs 1 Z 1 ASVG - Gegen die Bestimmung des § 89 Abs 1 Z 1 ASVG, wonach ua ein Pensionsanspruch während einer Strafhaft (nicht aber während einer Untersuchungshaft) ruht, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
OGH 5. 6. 2007, 10 ObS 54/07z
Keine Grundrechtsverletzung
Der Anspruch auf eine Sozialversicherungsleistung ist zwar als ein vermögenswertes Recht iSd Art 1 1. Zusatzprotokoll zur MRK anzusehen (vgl VfGH 11. 3. 1998, G 363/97 ua, ARD 4921/16/98), dem Gesetzgeber ist es durch Art 14 MRK aber keineswegs verwehrt, Voraussetzungen für den Erwerb oder den Umfang der Leistungsansprüche zu normieren und dabei nach sachlichen Kriterien zu differenzieren.