§ 2 UStG - Eine natürliche Person, die aufgrund eines Arbeitsvertrages mit einer steuerpflichtigen Gesellschaft, deren einziger Gesellschafter, Geschäftsführer und Mitarbeiter sie im Übrigen ist, alle Arbeiten im Namen und auf Rechnung dieser Gesellschaft ausführt, gilt für die Zwecke von Art 4 Abs 4 Unterabs 2 6. MwSt-RL (Behandlung mehrerer rechtlich unabhängiger Steuerpflichtiger zusammen als ein Steuerpflichtiger) selbst nicht als Steuerpflichtiger iSd Art 4 Abs 1 6. MwSt-RL.