§ 5 EFZG, § 1162d ABGB - Ansprüche auf Entgeltfortzahlung wegen unberechtigter Entlassung während des Krankenstandes unterliegen der sechsmonatigen Fallfrist des § 1162d ABGB oder dieser Vorschrift nachgebildeten KV-Bestimmungen. So unterliegen auch Entgeltfortzahlungsansprüche infolge unberechtigter Entlassung nach dem KV für Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung der dort vorgesehenen sechsmonatigen Verfallsfrist für die gerichtliche Geltendmachung.