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6-monatige Fallfrist für Entgeltfortzahlung nach Entlassung im Krankenstand

KollektivverträgeARD 5814/6/2007 Heft 5814 v. 6.11.2007

§ 5 EFZG, § 1162d ABGB - Ansprüche auf Entgeltfortzahlung wegen unberechtigter Entlassung während des Krankenstandes unterliegen der sechsmonatigen Fallfrist des § 1162d ABGB oder dieser Vorschrift nachgebildeten KV-Bestimmungen. So unterliegen auch Entgeltfortzahlungsansprüche infolge unberechtigter Entlassung nach dem KV für Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung der dort vorgesehenen sechsmonatigen Verfallsfrist für die gerichtliche Geltendmachung.

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