Die Schwerarbeitsverordnung, BGBl II 2006/104, ARD 5665/2/2006, regelt, welche Tätigkeiten als Schwerarbeit gelten und welche Meldeverpflichtungen - ab (frühestens) 1. 1. 2008 bis (spätestens) 29. 2. 2008 - der Dienstgeber zu beachten hat. Von den Sozialversicherungsträgern wurde nunmehr in Zusammenarbeit mit dem BMSK ein umfassender Fragen-Antworten-Katalog erarbeitet.
DG-Info NÖ GKK, NÖDIS 10/2007