§ 10 AlVG - Verweigert ein Arbeitsloser von vornherein die Teilnahme an einem Vorstellungsgespräch mit einem potenziellen Arbeitgeber, ohne konkrete Gründe für eine allfällige Unzumutbarkeit der Tätigkeit anzuführen, kann das AMS ohne weitere Ermittlungen über den Inhalt der Beschäftigung eine Sanktion nach § 10 AlVG verhängen.
VwGH 4. 7. 2007, 2006/08/0097