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Nur gesetzliche Zinsen trotz Obsiegens im Prozess

Experten-ForumDr. F. M. Adamovic, Hofrat des OGH i.R.ARD 5802/3/2007 Heft 5802 v. 18.9.2007

Redaktionelle Anmerkung zu OGH 9. 5. 2007, 9 ObA 41/06d, ARD 5802/2/2007

Rechtssatz

Der gesetzliche Zinssatz beträgt gemäß § 49a ASGG (nur) 4 % für die obsiegende Klägerin zufolge vertretbarer Rechtsansicht der beklagten Partei. Dies setzt ein Eventualvorbringen der beklagten Partei voraus.

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