BGBl II 2007/243, ausgegeben am 11. 9. 2007
Mit der vorliegenden Änderung der Verordnung über Grenzwerte für Arbeitsstoffe und über krebserzeugende Arbeitsstoffe (Grenzwerteverordnung 2006 - GKV 2006) werden va die Anhänge I und II aufgehoben und durch den Anhang I/2007 - „Stoffliste (MAK-Werte und TRK-Werte)“ ersetzt. Weiters wird die Verordnung in Grenzwerteverordnung 2007 (GKV 2007) umbenannt.