§ 3 AVRAG - Der Ex-lege-Übergang der Dienstverhältnisse im Zuge eines Betriebsübergangs kann dadurch vermieden werden, dass die Arbeitsverhältnisse zum Veräußerer aufrechterhalten werden, dieser aber die Dienstnehmer des übergegangenen Betriebs dem Erwerber überlässt. Eine solche Konstruktion ist jedenfalls dann zulässig, wenn ihr die betroffenen Arbeitnehmer zustimmen und wenn sie für diese günstiger ist als der Übergang ihrer Dienstverhältnisse auf den Erwerber.