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Bewilligungspflicht bei arbeitnehmerähnlichen Tätigkeiten

AusländerbeschäftigungARD 5799/8/2007 Heft 5799 v. 7.9.2007

VwGH 18. 12. 2006, 2005/09/0153

§ 2 Abs 2 AuslBG - Als Beschäftigung gilt nach § 2 Abs 2 AuslBG ua die Verwendung in einem Dienstverhältnis (lit a) und in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis (lit b). Entscheidend für die Frage der Arbeitnehmerähnlichkeit ist

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